Häufig gestellte Fragen
Wir kennen die Antwort
In dieser Rubrik beantworten wir Ihnen Fragen, die der Reha Automobil-Technik immer wieder gestellt werden.
Wie komme ich trotz meiner Behinderung zum Führerschein?
Es gibt eine Reihe von Fahrschulen, die sich auf die Fahrausbildung Behinderter spezialisiert haben. Sollten Sie keine in Ihrer Nähe finden, sind wir gerne bereit, Ihnen bei der Suche zu helfen.
Keine Angst bei höhergradigen Behinderungen, wie z. B. bei Tetraplegie, MS- und Muskelerkrankungen, welche eine individuelle Fahrzeuganpassung mit leichtgängigen Fahrhilfen notwendig machen - auch hier können wir helfen, indem wir Ihnen speziell umgebaute Fahrschulfahrzeuge mit erfahrenen Fahrlehrern vermitteln.
Der Weg zur Fahrerlaubnis sieht in der Regel so aus:
1. Einholung eines Ärztlichen Gutachtens
Bei höhergradigen Behinderungen und daraus resultierenden Zweifeln über die technischen Möglichkeiten der Fahrzeuganpassung helfen wir gerne, aufkommende Fragen zu klären!
2. Ausstellung eines Fahreignungsgutachtens der DEKRA oder des TÜV
Hier wird auf Grundlage des Ärztlichen Gutachtens und Ihres Beiseins von Sachverständigen festgelegt, welche technischen Beschränkungen, Auflagen und Empfehlungen in Ihrem Fahrzeug notwendig sind, um dies mit der entsprechenden körperlichen Behinderung sicher führen zu können.
Klärung der Kostenfrage
3. Kostenträger vorhanden?
Sollten Sie einen Kostenträger haben, der Ihnen eine einkommensabhängige "Finanzielle Hilfe für die Fahrausbildung und den Erwerb des Führerscheins" bewilligt, ist es wichtig, vor dem Beginn der Fahrschulausbildung die entsprechenden Anträge in Verbindung mit Kostenvoranschlägen (für Fahrausbildung und evtl. für individuelle Fahrzeuganpassung/Ausleihkosten) einzureichen.
Mögliche Kostenträger können sein:
- bei Berufstätigkeit: BfA, LVA, Arbeitsämter oder Hauptfürsorgestellen
- bei Kriegsschädigung: Versorgungsämter
Krankenkassen zahlen in der Regel nicht für die Erlangung des Führerscheins.
4. Bewilligungsbescheid des Kostenträgers abwarten
Danach Beginn der Fahrschulausbildung auf einem geeignet umgebauten Pkw. Die festgelegten Positionen des Fahreignungsgutachtens werden nach erfolgreichem Bestehen der Fahrprüfung von der Führerscheinstelle in Ihre Fahrerlaubnispapiere eingetragen.
5. Kein Kostenträger vorhanden?
Sollte kein Kostenträger vorhanden sein: Beginn der Fahrschulausbildung auf einem geeignet umgebauten Pkw. Die festgelegten Positionen des Fahreignungsgutachtens werden nach erfolgreichem Bestehen der Fahrprüfung von der Führerscheinstelle in Ihre Fahrerlaubnispapiere eingetragen.
Wie komme ich zu einem individuell angepassten Auto?
Im Regelfall sollte vor einem Kraftfahrzeugkauf und dem notwendigen behinderungsbedingten Umbau folgender Weg beschritten werden:
1. Einholung eines ärztlichen Gutachtens
Bei höhergradigen Behinderungen und daraus resultierenden Zweifeln über die technischen Möglichkeiten der Fahrzeuganpassung helfen wir gerne aufkommende Fragen zu klären!
2. Ausstellung eines Fahreignungsgutachtens der DEKRA oder des TÜV
Hier wird auf Grundlage des ärztlichen Gutachtens und Ihres Beiseins von Sachverständigen festgelegt, welche technischen Beschränkungen, Auflagen und Empfehlungen in Ihrem Fahrzeug notwendig sind, um dies mit der entsprechenden körperlichen Behinderung sicher führen zu können.
3. Die festgelegten Positionen des Fahreignungsgutachtens
Diese werden von der Führerscheinstelle in Ihre Fahrerlaubnispapiere eingetragen. Oftmals ist dies erst sinnvoll (vor allem bei höhergradigen Behinderungen), wenn nach einer Fahrprobe diese Positionen in der Praxis bestätigt, geändert oder ergänzt werden - evtl. erst nach Fertigstellung des eigenen Pkw.
4. Kostenträger vorhanden?
Sollten Sie einen Kostenträger haben, der Ihnen eine einkommensabhängige "Finanzielle Hilfe zu den Anschaffungskosten eines Fahrzeuges" und die "Übernahme der Kosten von behinderungsbedingten Zusatzausstattungen" bewilligt, ist es wichtig, vor dem Fahrzeugkauf die entsprechenden Anträge in Verbindung mit Kostenvoranschlägen (für Kfz und Umbau) einzureichen.
Mögliche Kostenträger können sein:
- bei Berufstätigkeit - BfA, LVA, Arbeitsämter oder Hauptfürsorgestellen
- bei Berufsunfall: Berufsgenossenschaften
- bei Kriegsschädigung: Versorgungsämter
Krankenkassen zahlen in der Regel nicht für Kfz-Umbauten.
5. Bewilligungsbescheid des Kostenträgers abwarten
Danach Fahrzeugkauf, dabei stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite und nennen Ihnen für die jeweilige Behinderung geeignete Fahrzeugtypen.
6. Behinderungsbedingter Fahrzeugumbau
Unsere Umbauten werden abschließend mit einem Einzelgutachten der DEKRA versehen.
7. Kein Kostenträger vorhanden?
Sollte kein Kostenträger vorhanden sein:Fahrzeugkauf - dabei stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite und nennen Ihnen für die jeweilige Behinderung geeignete Fahrzeugtypen.
8. Behinderungsbedingter Fahrzeugumbau
Unsere Umbauten werden abschließend mit einem Einzelgutachten der DEKRA versehen.